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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 303/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26718
OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 303/08 (https://dejure.org/2010,26718)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.01.2010 - 4 L 303/08 (https://dejure.org/2010,26718)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 4 L 303/08 (https://dejure.org/2010,26718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Rücknahme eines Grundsteuererlasses: begünstigender Dauerverwaltungsakt - Wirkung der Rücknahme für die Zukunft bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der Rechtswidrigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme von begünstigenden Dauerverwaltungsakten in Abgabenangelegenheiten mit Wirkung für die Zukunft bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der Rechtswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rücknahme eine Grundsteuererlasses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme von begünstigenden Dauerverwaltungsakten in Abgabenangelegenheiten mit Wirkung für die Zukunft bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der Rechtswidrigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 303/08
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist (BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - 1 L 27/09

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. §

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 303/08
    Dargelegt ist die grundsätzliche Bedeutung hiernach nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (OVG LSA stRspr, vgl. Beschl. v. 25.03.2009 - 1 L 27/09 -, zitiert nach juris, Beschl. v. 03.09.2007 - 4 L 433/06 -).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 303/08
    Insbesondere setzt eine solche Darlegung auch die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, DÖV 1998, 117).
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